AGB

AGBs - Kanuvermietung

Unsere allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen
für die Kanuvermietung


1. Auftrag:
Die Auftragsannahme kann persönlich, telefonisch oder fernschriftlich erfolgen. Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erfolgt daraufhin von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung. Alle Aufträge gelten erst mit dem Erhalt der Anzahlung als angenommen.

2. Zahlung:
Die Anzahlung beträgt beim Mietvertrag 25% des Gesamtpreises Der Restbetrag ist spätestens bei Mietbeginn zu entrichten.
Alle Aufträge gelten erst mit dem Erhalt der Anzahlung als angenommen.
Zu den Feiertagen Himmelfahrt und Pfingsten ist der gesamte Mietbetrag bis spätestens 14 Tage nach Buchung zu zahlen.

3. Leistungsumfang:
Beim Mietvertrag werden von uns die im Vertrag vereinbarten Gegenstände zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich zu regeln.

4. Stornogebühren und Kaution:
Bei Mietverträgen werden bei Stornierung bis 21 Tage vor Antritt der Tour 30%,
bis 20 – 7 Tage vor Tourantritt 50%, bis 6 –3 Tage vor Tourantritt 80% und danach der volle Preis in Rechnung gestellt.
Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
Eine erbrachte Transportleistung muss auch bei Nichterscheinen des Mieters in voller Höhe von diesem bezahlt werden.

5. Haftung und gegenseitige Verpflichtung:
Wir sind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen auftragsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Können diese Leistungen aus von uns verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haften wir bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen, sowie die Benutzung der von uns gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Bootsbenutzung erklärt der Teilnehmer o. Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter bzw. Tourenteilnehmer in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat (wir empfehlen, die von uns angebotenen Schlösser zu benutzen).
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Boot ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Boot bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Schadensverursacher für diesen Leistungsausfall.
Tourenteilnehmer haften für Verlust oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Sachen nur bei besonderem Verschulden.

6.Kanutransport:
Kanutransporte per Pkw werden entgeltlich durchgeführt. Personentransporte sind nicht möglich.

Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB.
Mit der Übernahme unseres Material werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

AGBs - Unterkünfte

Unsere allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen
für die Ferienwohnungen, Bootshäuser, Doppelzimmer und Blockhütten

1. Auftrag:
Die Auftragsannahme kann persönlich, telefonisch oder fernschriftlich erfolgen. Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erfolgt daraufhin von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung. Alle Aufträge gelten erst mit dem Erhalt der Anzahlung als angenommen.

2. Zahlung:
Die Anzahlung beträgt beim Mietvertrag 25% des Gesamtpreises. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu überweisen.
Alle Aufträge gelten erst mit dem Erhalt der Anzahlung als angenommen.

3. Leistungsumfang:
Beim Mietvertrag wird die von uns im Vertrag vereinbarte Unterkunft zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich zu regeln.

4. Stornogebühren und Kaution:
Bei Mietverträgen werden bei Stornierung bis 21 Tage vor Mietbeginn 30%,
bis 20 – 7 Tage vor Mietantritt 50%, bis 6 –3 Tage vor Mietantritt 80% und danach der volle Preis in Rechnung gestellt.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt keine Minderung des Mietpreises.

5. Haftung und gegenseitige Verpflichtung:
Wir sind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen auftragsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Können diese Leistungen aus von uns verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haften wir bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Nutzung der Unterkünfte und aller zur Verfügung gestellten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Bootsbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und das Boot nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzten werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er das gemietete Boot nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

Die Unterkünfte und weitere Mietgegenstände befinden sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter bzw. Tourenteilnehmer in eben solchem ordnungsgemäßen und das Boot auch in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat .
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden in der Unterkunft oder an dem Boot ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also die Wohnung nebst Boot bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht vermietbar oder das Boot nicht einsatzbereit), so haftet der Schadensverursacher für diesen Leistungsausfall.



Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB.
Mit der Übernahme der Unterkunft werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.