Übernachtung

Die Mecklenburgische Seenplatte bietet vielfältige Möglichkeiten zur perfekten Erholung. Urlaub allein, zu zwei oder mit der Familie - es ist für jeden etwas dabei, vernab der Großstadt Natur zu erleben und sportlich aktiv zu sein:
Wie wäre es mit Wandern durch einsame Wälder entlang der zahlreichen Seen im Müritz-Nationalpark, Radfahren auf den verschiedenen regionalen Radwegen und Fernradwegen, Angeln in den fischreichen Gewässern, Schwimmen in einem der zahlreichen See, Pilzesammeln im Spätsommer, Kultur in den Residentstädten Rheinsberg und Neustrelitz und natürlich Paddeln z.B. auf dem verwunschenen Bächlein Schwaanhavel?

Zur Kanu-Mühle gehören neben der Kanuvermietung auch diverse Übernachtungsmöglichkeiten.
Ihr seid auf Wander- oder Radtour und sucht etwas für eine Nacht oder möchtet einen längerne Urlaub in der Seenplatte verbingen? Hier werdet ihr fündig:

im eigenen Zelt

im Minizimmer

in der Hütte

im Doppelzimmer

in der Ferienwohnung

im Bootshaus

Kurabgabe

Für die Stadt Wesenberg und deren Ortteile wurde ab 1. April 2021 eine Satzung für die Erhebung einer Kurabgabe erlassen.
Diese beträgt 1,20 € pro Tag / pro Person. An- und Abreisetag gelten dabei als ein Tag und wird fällig im Zeitraum vom 01. April bis 30. Oktober eines Jahres.
Von der Kurabgabe sind befreit:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Schwerbehinderte mit einem GdB 81 bis 100 und deren Begleitperson, wenn der Schwerbehinderte über das Merkzeichen „B“ verfügt
(Nachweispflicht)
Eine Ermäßigung in Höhe von 50% gibt es:
Schüler, Studenten, Azubis u.ä. (Nachweispflicht)
Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50 und deren Begleitperson, wenn der Schwerbehinderte über das Merkzeichen „B“ verfügt (Nachweispflicht)

Wir als Ihr Quartiergeber haben gegenüber der Stadt Wesenberg eine Bringschuld und müssen laut Satzung die Kurabgabe am Anreisetag einziehen. Dabei ist nur Barzahlung möglich.
Ebenso müssen wir die beherbergten Personen am Tag der Aufnahme (Ankunft) mit Familiennamen, Geburtsjahr, Postleitzahl des Hauptwohnsitzes, Ankunfts- und Abreisedatum und der Nummer der ausgegebenen Kurkarte sowie Angaben über vorgelegte Nachweise über einen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung der Abgabenschuld in ein Verzeichnis eintragen. In das Verzeichnis sind auch beherbergte bzw. aufgenommene Personen, die der Abgabepflicht nicht unterliegen, mit Angaben zu vorgelegten Nachweisen über den Ausschluss der Abgabepflicht begründete Tatsachen einzutragen.